Russland

Russland verschärft Migrationsregeln: Kein Aufenthalt bei Vorstrafen in der Heimat

Russland versucht Schlupflöcher zu schließen, die es in der Heimat vorbestraften Migranten bislang ermöglichten, einen Aufenthaltsstatus in Russland zu erwerben. Ein entsprechendes Gesetz, das die Duma beschlossen hatte, trat am Dienstag in Kraft, nachdem Präsident Wladimir Putin es unterzeichnete.
Russland verschärft Migrationsregeln: Kein Aufenthalt bei Vorstrafen in der HeimatQuelle: Sputnik © Alexander Krjaschew / RIA Nowosti

Russland Präsident Wladimir Putin hat am Dienstag ein Gesetz unterzeichnet, das Ausländern mit Vorstrafen den Erwerb der Staatsbürgerschaft oder eines Aufenthaltstitels im Land untersagt. Das entsprechende Dokument wurde auf der Website für die offizielle Veröffentlichung von Rechtsakten bereitgestellt.

Die Verschärfung gilt für Ausländer oder Staatenlose, die wegen einer in Russland oder im Ausland begangenen Straftat vorbestraft sind, solange die Vorstrafe nicht getilgt ist. Unabhängig von der Schwere des Delikts stellt dies zudem einen Grund für die Ablehnung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis dar.

Bisher mussten bereits Ausländer und Staatenlose, die visumspflichtig nach Russland eingereist sind, ein Führungszeugnis ihres Heimatsstaates vorlegen, wenn sie einen längerfristigen Aufenthaltstitel erwerben wollten. Für Bürger aus Staaten, mit denen Visafreiheit vereinbart war, bestand diese Pflicht nicht. Dieses Schlupfloch wurde nun geschlossen.

Das Dokument, das die Straffreiheit im Heimatstaat nachweist, darf nicht älter als drei Monate sein und muss von jedem sich um einen längerfristigen Aufenthaltstitel in Russland Bewerbenden beigebracht werden, der das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. Es muss in der Heimat mit einer Apostille versehen und in Russland von einem spezialisierten Dolmetscher, dessen Unterschrift notariell zu beglaubigen ist, übersetzt werden. Diese Regeln gelten sowohl für die zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung als auch für die zeitlich unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Ausnahmen sind vorgesehen für Personen, die als politisch Verfolgte oder zeitweilig Schutzbedürftige anerkannt sind, in der russischen Armee dienen oder in einem früheren Verfahren die Straffreiheit bereits nachgewiesen haben.

Eine Verschärfung der Aufenthaltsregeln für Migranten wurde in der russischen Öffentlichkeit bereits seit Längerem gefordert. Die Debatte verschärfte sich, als bekannt wurde, dass einer der Terroristen, die im Frühjahr 2024 in der Moskauer Crocus City Hall Dutzende Menschen ermordeten, in seiner Heimat – Tadschikistan – wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft war und dennoch nach Russland hatte einreisen können.

Es bleibt abzuwarten, wie mit jenen umgegangen wird, die im westlichen, russlandfeindlich regierten Ausland für ihre prorussische Meinung, die Umgehung antirussischer Sanktionen, Spionage zugunsten Russlands und ähnliche Delikte verurteilt wurden. Die Lösung dürfte darin liegen, dass nur Verurteilungen wegen Straftaten, die auch in Russland unter Strafe stehen, dem Aufenthalt entgegenstehen. Leichter wird der Umgang mit der russischen Bürokratie für diese Kategorie Schutzbedürftiger jedoch nicht.

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